Wir sind Pionierinnen und haben Projekte ins Leben gerufen, die bis heute weitergeführt werden - so prägen wir seit unserer Gründung die Arbeitsschwerpunkte der IG-Sozialhilfe.
Seit Beginn, also seit 1994, stand die individuelle Langzeit-Betreuung und Begleitung im Zentrum. Schwergewicht war der Zugang zur medizinischen Behandlung der Menschen. Viele von ihnen verloren die Sozialleistungen, weil sie nirgends mehr einen Wohnsitz begründet hatten. So ging es darum, diese Menschen wieder ins vorhandene staatliche Sozialsystem zu integrieren. Diese Arbeit war oftmit einem grossen administrativen Aufwand verbunden.
Im Jahr 1996, zum UNO-Jahr zur Überwindung der Armut, wurde Branka Goldstein, die Gründerin der IG-Sozialhilfe, für den grossen persönlichen Einsatz für Armutsbetroffene und Randständige Sozialhilfe mit dem Ida-Somazzi-Preis geehrt.
Erfindung und Herausgabe der KulturLegi 1994-2006. Die Kulturlegi ermöglicht armutsbetroffenen Menschen zu ermässigten Preisen Zugang und Teilhabe an Kultur, Sport und Bildung. 1996 gewann die IG Sozialhilfe den Förderpreis für innovative Ideen im Sozialbereich des Stadtrates der Stadt Zürich.
Nachher übernahm die Caritas dies Kulturlegi und verbreiterte sie in vielen Kantonen. So nutzen gemäss Caritas 2024 in der ganzen Schweiz rund 197'000 armutsbetroffene Personen die Kulturlegi.
Im Zusammenhang mit der Langzeitbegleitung und Betreuung war es unumgänglich Obdachlosen randständigen, kranke Armutsbetroffenen eine Wohnung zu verschaffen. Die Kranken lagen beispielsweise mit einer Lungenentzündung vor Hauseingängen in eisiger Kälte. Wurde vom Arzt dann Bettlägerigkeit verschrieben, war dies eine Sache der Unmöglichkeit. So mietete der Verein kleine Wohnungen zur Untermiete der Obdachlosen. Endlich konnte ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht werden.
Bald initiierten diverse Städte das Housing first. Unter diesem Begriff wurde dieses Prinzip, das bereits in Finnland erfolgreich praktiziert wurde, eingeführt. Viele Studien ergaben, dass diese Form der Obdachlosenhilfe erfolgsversprechend ist. Inzwischen gibt es seit 2020 in verschiedenen Städten, wie Zürich, Basel, Bern und im Kanton Graubünden dieselben Projekte unter dem Namen Housing first, etwas, das wir bereits über 20 Jahre vorher erfanden.
1999-2003, unterrichteten wir auf Stufe der Sekundarschule A eine junge randständige Mutter, die nur bis zur 5. Klasse die öffentliche Primarschule besuchte. Aus dieser positiven Erfahrung entstand mehrjähriger Nachhilfe-Unterricht für Kinder und Jugendliche. Damit Jugendliche aus bildungsfernen Familien eine Lehre absolvierten können, in der Berufsschule bestehen, kann es nötig sein, sie in einigen Fächern zu unterrichten und begleiten, damit sie schulisch dem Unterricht folgen konnten.
Denn im Vergleich mittelständischer und armutsbetroffener Kinder weisen letztere meist ein grosses Defizit im «Weltwissen» auf. Diese Lücken lassen sich durch die vielen Einschränkungen der Familie erklären: Kein Geld ist vorhanden, um mit den Kindern Ausflüge oder Ferien zu erleben. Was selbstverständlich ist für die Mehrheit der Kinder in der Schweiz, darauf müssen armutsbetroffene Kinder verzichten. Dadurch sind viele von ihnen sehr eingeschränkt. Diese Kinder brauchen nicht nur Unterricht, wie er beispielsweise in einem Lerninstitut angeboten wird, sondern auch sozialpädagogische Unterstützung der Lehrerin. Den Unterricht erteilten ausgebildete Lehrerinnen.
Das Kafi Klick, kostenloser Zugang zu Internet und Beratung zur Anwendung für Armutsbetroffene entstand im Jahr 2009. Es entstand aus dem Wunsch von Armutsbetroffenen. Die IG Sozialhilfe führte es bis zum Jahr 2019. Der Ansturm wurde immer grösser, sodass das Kafi Klick einen grösseren Raum brauchte und 2015 nach Zürich-Wiedikon zügelte in einen hellen grösseren Raum.
2019 übernahm das langjährige Team des Kafi Klicks diesen Bereich und gründete dazu einen eigenen unabhängigen, gemeinnützigen,
steuerbefreiten Verein als Trägerschaft.
Seit Beginn waren wir stets daran, Rechtsanwälte zu finden, die Sozialhilfebezüger:innen gegenüber den Sozialämtern vertraten. Immer wieder kam es vor, dass armutsbetroffene Menschen entweder von den Ämtern abgewimmelt wurden oder nicht die entsprechenden Leistungen bekamen, die ihnen zustanden. Oder es wurden ihnen Auflagen gemacht, die sie unmöglich erfüllen konnten. Ein grosses Problem stellten die hohen Honorare der Rechtsanwälte dar, die wir nicht bezahlen konnten. Es stellte sich ein weiteres Problem: Rechtsanwälte kennen sich zwar in Fragen mit Sozialversicherungen aus, hingegen kaum mit der Sozialhilfe. Wir fanden nach langem Suchen einen Rechtsanwalt, der sich auskannte. Er übernahm sehr viele Mandate von uns zu einem geringeren Honorar. Er leitete dann auch den Bereich Rechtshilfe. Die Anfragen nahmen ständig zu.
So war es nötig, dass ab 2013 ein neuer Verein aus unserem Bereich Rechtshilfe entstand und kostenlos Sozialhilfebezüger:innen vertrat.
Die Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht, UFS, getragen vom eigenen gemeinnützigen, steuerbefreiten Verein.
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